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AGB

AGB für die Nutzung von byCall-Angeboten (CallbyCall, InternetbyCall, DSLbyCall)

über die easybell GmbH, Brückenstraße 5a, 10179 Berlin; Amtsgericht Charlottenburg
HRB 137060

1. Geltungsbereich

easybell bietet auf Basis dieser AGB InternetbyCall, CallbyCall und DSLbyCall (“byCall-Angebote”) an. Der Inhalt des Vertrages zwischen easybell und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages, der Preisliste, den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.

2. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags

Bei offenem Internet-by-Call kommt eine Vertragsbeziehung durch Wählen der Zugangsrufnummer durch den Kunden zustande. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl des easybell Anschlusses eingeleiteten Verbindung geschlossen. 
Bei Sprachverbindungen im Rahmen der gesprächsweisen Nutzung durch Vorwahl einer Verbindungsnetzkennziffer (im Folgenden „Call-by-Call"), kommt das Vertragsverhältnis zustande durch Vorwahl der Verbindungsnetzkennziffer durch den Kunden und dem Zustandekommen der jeweiligen Verbindung. Das Vertragsverhältnis ist auf die Dauer der eingeleiteten Verbindung beschränkt.
Bei DSL-by-Call-Produkten kommt ein Vertrag zustande durch Einwählen des Kunden mit den durch easybell bereit gestellten DSL Zugangsdaten (Login, Passwort) und dem Zustandekommen der jeweiligen DSL Verbindung (akzeptierter Login).
easybell behält sich vor, den Aufbau von „byCall“-Verbindungen und damit das Zustande¬kommen eines Vertrages abzulehnen; dies gilt insbesondere, wenn der Kunde mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand ist oder die Art und Weise der Dienstnutzung einen Missbrauch vermuten lässt.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste der easybell alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen der easybell zu beachten.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung der Dienstleistungen gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von easybell erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.
Bei DSL-by-Call wickelt easybell die Kundenkommunikation im Wesentlichen ausschließlich per E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben, diese regelmäßig abzurufen sowie easybell über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
Sollten sich vertragsrelevante Änderungen ergeben, so ist easybell hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht betrifft insbesondere Wohnortwechsel, eine geänderte E-Mail-Adresse oder eine neue Bankverbindung.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen oder Anwendungen zu benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von easybell zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
Der Kunde stellt easybell von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer vertrags-, sitten- oder rechtswidrigen und schuldhaften Nutzung der easybell Leistungen durch den Kunden gegen easybell geltend machen. Dasselbe gilt für die Kosten einer in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechtsverteidigung von easybell.
Der Kunden erkennt an, dass easybell eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die über das Netz transportiert werden, nicht ausüben kann. easybell haftet daher nicht für den Inhalt von Daten, weder für Daten, die von Kunden versendet werden, noch für Daten, die von Dritten versendet werden. Der Kunde hat selbst entsprechende Schutzmaßnahmen für seinen Rechner zu ergreifen.

4. Entgelte

easybell stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen entsprechend der jeweils unter www.easybell.de veröffentlichten Preisliste (inklusive deutscher Umsatzsteuer) in Rechnung, sofern mit dem Kunden keine anderweitigen Preise schriftlich vereinbart wurden.
Berechnungsgrundlage ist die Erfassung der Verbindungsdaten mit Start- und Stoppzeitpunkt. Die einzelnen Verbindungen werden im Minutentakt berechnet, sofern nicht anders in der Preisliste erwähnt. Bei Call-by-Call Verbindungen wird die gesamte Verbindungsdauer einheitlich zum Preis abgerechnet, der bei Gesprächsaufbau gegolten hat.
Bei Angeboten mit Deckelung der Kosten auf einen Maximalbetrag wird auch bei einer monatsanteiligen Nutzung das Volumen vollständig bis zu einer ggf. bestehenden Monatsdeckelung abgerechnet.
Bei internationalen Telefongesprächen richtet sich die Netzzuordnung nach den jeweils gültigen, nationalen Nummernplänen, die als internationaler Standard von der International Telecommunication Union (ITU-T) unter www.itu.int einsehbar sind. Die Unterscheidung von internationalen Call-by-Call-Verbindungen in Festnetz- oder Mobilfunkverbindung erfolgt nach den im Zielland gültigen Bedingungen wie sie vom Vorlieferanten auf der Grundlage der jeweils im Zielland gültigen Bestimmungen geliefert werden. Nationale Ortsgespräche sind Gespräche, bei denen Anrufer und Angerufener eine identische Ortsnetzkennzahl aufweisen.

5. Rechnungserstellung und Zahlungsbedingungen

Der Abrechnungszeitraum beträgt jeweils einen Monat. Die Abrechnung erfolgt nach Erbringung der Leistung und ist mit Zugang der Rechnung fällig.
Die Rechnungsstellung für Internet-by-Call und Call-by-Call erfolgt durch einen von easybell beauftragten Dienstleister auf der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden (in der Regel die Deutsche Telekom AG) als Verbindungen. Unter Umständen erfolgt die Ausweisung der Beträge unter Nennung eines Telekommunikations- oder Inkassounternehmens, welches im Auftrag von easybell die Verbindung zwischen dem Netz der Deutschen Telekom AG und den von easybell zur Verfügung gestellten Diensten herstellt. Insofern gilt die seitens des Kunden an die Deutsche Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung ebenso für die durch die Deutsche Telekom AG abgerechnete Vergütung von easybell.
Die Zahlungspflicht des Kunden für Dienstleistungsentgelte der easybell besteht für alle Verbindungen von seinem Teilnehmeranschluss, deren Nutzung er ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
Hat der Kunde bei seinem Teilnehmernetzbetreiber einen Einzelverbindungsnachweis beauftragt, werden die Verbindungsleistungen von easybell auf der Telefonrechnung einzeln aufgeführt. Der Kunde kann die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich und nur für künftige Verbindungen gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber beauftragen.
Bei DSL-by-Call kann die Zahlung der Entgelte ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für eine Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet easybell EUR 7,50 pro Rücklastschrift für die Bearbeitung entstehender Kosten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Falls der Kunde im Ausnahmefall auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer) bei der Zahlung angegeben hat.

6. Einwendungen

Einwendungen gegen Rechnungsbeträge müssen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen und sind zu begründen.
easybell ist nach Ablauf von acht Wochen berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von easybell aufrechnen.

7. Haftungsbeschränkungen

easybell haftet den gesetzlichen Bestimmungen gemäß nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, hiervon ausgenommen sind zugesicherte Eigenschaften. Auf die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 44a TKG wird verwiesen. Vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden.
Die Haftung durch easybell ist bei solchen Schäden ausgeschlossen, die aufgrund der rechtmäßigen Weigerung easybell, Daten oder Programme nicht zu übermitteln oder zu speichern, entstehen.
easybell ist von allen Kosten und Ansprüchen Dritter durch den Kunden freigestellt, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber- Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung des Kunden haben, es sei denn, easybell hat dies zu vertreten.

8. Sperrung des Kunden

easybell ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teilweise entsprechend den Vorgaben des § 45k TKG zu unterbinden (Sperre).

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt.
Erbringt easybell zusammen mit Dritten oder über Dritte eine Leistung oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über das Netz von easybell, so kann easybell diesen Dritten mit Einwilligung des Kunden Daten über den Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso notwendig sind.
easybell ist berechtigt, dem Kunden unter der vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse Text- oder Bildmitteilungen zu Zwecken der Beratung und Bewerbung von Produkten in Zusammenhang mit bestehenden und gegebenenfalls noch abzuschließenden Verträgen zukommen zu lassen, solange der Kunde der Versendung derartiger Mitteilungen nicht schriftlich, per Telefax oder elektronisch widersprochen hat. Der Kunde ist zu einem derartigen Widerspruch jederzeit berechtigt.
easybell ist berechtigt mit Einwilligung des Kunden, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) oder bei Geschäftskunden bei Wirtschaftsauskünften und Kreditsicherungsgesellschaften Auskünfte über die Bonität des Kunden einzuholen und Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu übermitteln.

10. Abschließende Bestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, denen easybell nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gelten nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von easybell auf einen Dritten übertragen.
Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit easybell über die in § 47a TKG genannten Fälle ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzuleiten, ist ein entsprechender Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn zu richten. Die weiteren Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die unter www.bundesnetzagentur.de im Internet veröffentlicht wird.
Zwischen dem Kunden und easybell kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von easybell, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
 
Stand 02.10.2018

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