für die Nutzung von VoIP- und Breitbandanschlüssen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von VoIP- und Breitbandanschlüssen über die easybell GmbH, Charlottenstraße 17, 10117 Berlin; Amtsgericht Charlottenburg HRB 137060
1. Geltungsbereich und Änderungen
easybell bietet auf Basis dieser AGB Voice-over-IP (“VoIP”) und Breitbandanschlüsse an. Der Inhalt des Vertrages zwischen easybell und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages, der Preisliste, den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.
easybell ist zu Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. easybell wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, so muss easybell die Änderung dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilen. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird easybell in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
2. Leistungsumfang
easybell stellt dem Kunden im Rahmen der beauftragten Anschlussleistungen vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit einen DSL Anschluss zur Breitbandnutzung des Internets zur Verfügung.
easybell ermöglicht den Kunden, andere Telefon-Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Der Inhalt und Umfang der Leistung ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung.
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine von einem anderen Provider herrührende Rufnummer beizubehalten. easybell berechnet dem Kunden für die eingehende Portierung keine Gebühren. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Rufnummer von easybell auf einen anderen Provider zu übertragen. In diesem Falle erhebt easybell eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 29 Euro (inkl. MwSt).
easybell gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der von easybell zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte (insbesondere Software). Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert easybell oder Dritten als Lizenzgeber zu.
3. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
3.1. Zustandekommen des Vertrags
Mit Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit easybell ab. Der Kunde ist 30 Kalendertage an sein Angebot gebunden.
Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch easybell, spätestens jedoch mit Freischaltung des Anschlusses. Für die schriftliche Annahme erhält der Kunde eine als “Auftragsbestätigung” bezeichnete Annahmeerklärung, die einen bestätigten Schaltungstermin des Anschlusses enthält.
easybell schaltet stets die maximal an einem DSL Anschluss verfügbare Bandbreite. Bei ADSL sind dies bis zu 16.000 kbit/s Download und bei VDSL bis zu 50.000 kbit/s. Die tatsächlich erreichbare Bandbreite hängt insbesondere von der Leitungslänge bis zum Hauptverteiler, der Leitungsqualität und dem eingesetzten Router ab. Ist der Kunde auf eine bestimmte Bandbreite angewiesen, hat er dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird easybell die voraussichtliche Bandbreite schätzen und eine Mindestbandbreite garantieren. Anderenfalls stimmt der Kunde dem Abschluss mit der nächst niedrigen DSL-Bandbreite zu, wenn aus technischen Gründen das Produkt nicht mit der gewünschten Bandbreite realisiert werden können.
Auch eine erlaubte Nutzung eines von easybell angebotenen VoIP oder DSL-Produktes und eine gültige Einzugsermächtigung durch den Kunden können einen solchen Vertrag begründen. Hierbei gilt der Inhalt des der Freischaltung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts.
3.2. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.
Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten können, soweit nichts anderes vereinbart, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von 3 Monaten oder mehr verlängern sich automatisch um die anfängliche Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, sofern diese nicht zwei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wurden.
Kündigungen bedürfen der Schriftform (Email, Brief oder Fax).
3.3. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht insbesondere, wenn eine Partei schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es der jeweils anderen Partei nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde sich unter falschem Namen oder falscher Identität bei easybell registriert, den VoIP-Dienst oder die ihm zugewiesene Rufnummer i.S.v. Ziff. 4 missbräuchlich einsetzt, Zahlungen trotz Sperrung schuldig bleibt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
3.4. Guthaben bei Vertragsende
Guthaben zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erstattet easybell auf Anforderung durch den Kunden. Die Anforderung hat der Kunde schriftlich unter Angabe seiner Kundennummer, eines Bankkontos sowie der Kopie seines Personalausweises an easybell zu senden. easybell ist berechtigt, die durch die Rückerstattung entstehenden Kosten im Wege einer Bearbeitungspauschale von € 4,90 inkl. MwSt. mit dem zum Vertragsende bestehenden Guthaben aufzurechnen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass Bearbeitungskosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.
Aktionsguthaben, die der Kunde nicht entgeltlich erworben hat, verfallen zum Vertragsende.
4. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines easybell Anschlusses durch Dritte zu treffen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten (Kundenportal, VoIP-Dienst und Breitbandzugang) vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.
- easybell wickelt die Kundenkommunikation im Wesentlichen ausschließlich per E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben, diese regelmäßig abzurufen sowie easybell über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
- Sollten sich vertragsrelevante Änderungen ergeben, so ist easybell hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht betrifft insbesondere Wohnortwechsel oder eine neue Bankverbindung.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine exakte Adresse („Stammadresse“) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern sicherzustellen. Wählt der Kunde von einem anderen Standort eine Notrufnummer (sog. Nomadismus), so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von easybell angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen des jeweiligen Landes oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen. Insbesondere dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen übermittellt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme; darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel i.S.v. § 238 StGB erfolgen; dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten nach Maßgabe des StGB übermittelt oder nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen oder Anwendungen zu benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von easybell zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
- Der Kunde wird die von easybell erbrachten Leistungen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht gewerbsmäßig nutzen.
- Der Kunde wird die Leistungen nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von easybell weiter verkaufen („Reselling“). Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.
- Der Kunde wird keine Verbindungen zu geographischen Ortsrufnummern aufbauen, die einem anderen Zweck dienen als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, insbesondere keine Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll. Hierzu gehören insbesondere Rufnummern, die durch Computer zur Übermittlung von Daten oder Sprache genutzt werden, Werbehotlines sowie Chat-Dienste.
- Der Kunde muss während der Installation oder Wiederherstellung des Teilnehmeranschlusses einschließlich eventueller Anbindungsleistungen dem Techniker Zugang zu den installationsrelevanten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen gewähren. Soweit der Kunde einen vereinbarten Technikertermin oder den Termin für die Anbindungsleistungen nicht einhält, werden dem Kunden die entstandenen Aufwendungen der zusätzlichen Anfahrt in Höhe von pauschal 48,79 EUR (inkl. MwSt) in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
- Der Kunde stimmt zu, dass easybell zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen darf. Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass seine Rufnummer gegebenenfalls an einen anderen als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber übertragen wird.
- Der Kunde stellt easybell von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer vertrags-, sitten- oder rechtswidrigen und schuldhaften Nutzung der easybell Leistungen durch den Kunden gegen easybell geltend machen. Dasselbe gilt für die Kosten einer in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechtsverteidigung von easybell.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über VoIP keine Rufnummern zu übermitteln, die ihm nicht zur Nutzung zugeteilt wurden.
- Der Kunde wird alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des easybell Telefonie-Anschlusses und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren, dass ihm im Rahmen der Rechnungsstellung die Verbindungsdaten des VoIP Anschlusses (EVN) bekannt gegeben werden.
- Der Kunde erkennt an, dass easybell eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die über das Netz transportiert werden, nicht ausüben kann. easybell haftet daher nicht für den Inhalt von Daten, weder für Daten, die von Kunden versendet werden, noch für Daten, die von Dritten versendet werden. Der Kunde hat selbst entsprechende Schutzmaßnahmen für seinen Rechner zu ergreifen.
5. Entgelte, Rechnungsstellung und Einwendungen
5.1. Entgelte
easybell stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu den sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Tarifen (inklusive deutscher Umsatzsteuer) in Rechnung.
Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für alle Verbindungen von seinem VOIP Anschluss, deren Nutzung er ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
easybell ist berechtigt, nach billigem Ermessen und im Rahmen des Zumutbaren unter Wahrung des Äquivalenzverhältnisses ihre Entgelte mit einer mindestens sechswöchigen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Gestehungskosten (insbesondere Einkaufspreise) verändern. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist easybell in einer Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist easybell berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.
5.2. Abrechnung
Einmalige Leistungen werden nach Abschluss der Leistungshandlungen, Grundgebühren für wiederkehrende Leistungen monatlich im Voraus und verbrauchsabhängige Gebühren monatlich nach Vorliegen der technischen Daten berechnet.
In Abweichung davon ist easybell berechtigt, erbrachte Leistungen auch während eines monatlichen Abrechnungszeitraums gegenüber dem Kunden abzurechnen, wenn das für verbrauchsabhängige Gebühren anfallende Entgelt einen Betrag von EUR 50,00 erreicht.
easybell ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung nach eigenem Ermessen zu verschieben.
Die abgerechnete Vergütung ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag der betriebsfähigen Freischaltung des Dienstes. Bei VOIP Diensten hängt die betriebsfähige Freischaltung nicht vom Vorhandensein eines vom Kunden bereitzustellenden Internetanschlusses oder vom Vorhandensein der vom Kunden zur Nutzung des Anschlusses zu beschaffenden Software oder Hardware ab.
easybell behält sich vor, Kunden anzubieten, kostenpflichtige easybell Dienste erst nach Einzahlung eines easybell Guthabens nutzen zu können. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt in diesem Fall nicht.
5.3. Zahlung
easybell erstellt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download über das Kundenportal. Die Erstellung einer „Papierrechnung“ ist nicht möglich.
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet easybell pauschal EUR 9,50 pro Rücklastschrift für die Bearbeitung entstehender Kosten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Falls der Kunde im Ausnahmefall auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer) bei der Zahlung angegeben hat.
5.4. Einwendungen
Einwendungen gegen Rechnungsbeträge müssen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen und sind zu begründen.
easybell ist nach Ablauf von acht Wochen berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von easybell aufrechnen und nur gegen solche Ansprüche steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu.
6. Sperre
easybell ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teilweise entsprechend den Vorgaben des § 45k TKG zu unterbinden (Sperre).
7. Haftung
easybell haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Easybell haftet auch für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von easybell, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Bei Auslösen von Notrufen bei nomadischer Nutzung (vgl. Ziff. 4) kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle zu Folgekosten kommen, z.B. weil die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch ausserhalb des angegebenen Standortes ausgelöste Notrufe aufzukommen.
easybell weist darauf hin, dass VoIP im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten wird, wobei im Vergleich zur traditionellen Telefonie unter Umständen gewisse Einbußen in Bezug auf Verfügbarkeit, Sprachqualität und Sicherheit vorkommen können, die außerhalb des Einflussbereichs von easybell stehen und für die demgemäß keine Haftung übernommen werden kann. Insbesondere ist der VoIP-Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet, ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. easybell haftet bei einer derartigen Nutzung des Telefonie-Anschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle.
Auf die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 44a TKG wird verwiesen.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt.
Erbringt easybell zusammen mit Dritten oder über Dritte eine Leistung oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über das Netz von easybell, so kann easybell diesen Dritten mit Einwilligung des Kunden Daten über den Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso notwendig sind.
easybell ist berechtigt, dem Kunden unter der vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse Text- oder Bildmitteilungen zu Zwecken der Beratung und Bewerbung von Produkten in Zusammenhang mit bestehenden und gegebenenfalls noch abzuschließenden Verträgen zukommen zu lassen, sofern der Kunde der Zusendung zugestimmt hat. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine erteilte Zustimmung schriftlich zu widerrufen.
easybell ist berechtigt, mit Einwilligung des Kunden gem. § 4 BDSG oder unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa), der arvato infoscore GmbH oder der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH Auskünfte über die Bonität des Kunden einzuholen und Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu übermitteln.
9. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss des Vertrages
9.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, , jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die easybell GmbH, Charlottenstraße 17, 10117 Berlin oder an support@easybell.de. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
9.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
9.3. Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn easybell mit der Ausführung der Vertragsleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde dies selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
10. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, denen easybell nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gelten nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von easybell auf einen Dritten übertragen.
Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit easybell über die in § 47a TKG genannten Fälle ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzuleiten, ist ein entsprechender Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn zu richten. Die weiteren Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die unter www.bundesnetzagentur.de im Internet veröffentlicht wird.
Zwischen dem Kunden und easybell kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von easybell, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: 21. 03. 2012
