Kann ich meine Rufnummern oder den gesamten Anschluss nach einer Trennung von meinem Partner behalten oder sogar den ganzen Anschluss übernehmen?
Es ist möglich, dass Sie im Falle einer Wohnungstrennung Ihre Festnetznummern oder den ganzen Anschluss behalten, obwohl diese auf Ihren Partner angemeldet sind. Sie müssen die
Abtretungserklärung herunterladen und gemeinsam mit dem Anschlussinhaber ausfüllen.
1.) Wenn Sie den gesamten Anschluss übernehmen wollen, kreuzen Sie an, dass es sich um eine „Abtretungserklärung für einen Telefonanschluss handelt“. Achten Sie darauf, dass sie die Hauptrufnummer und alle weiteren Rufnummern, die sie übernehmen wollen, angeben.
2.) Wenn Sie nur einzelne Rufnummern übernehmen wollen, der Anschluss aber im Besitz des bisherigen Inhabers bleiben soll, ist es wichtig , dass sie „Abtretungserklärung für einzelne Rufnummern“ ankreuzen und nicht die Hauptrufnummer des Anschlusses angeben, da dies zur Kündigung des Anschlusses führen würde.
Sowohl sie als auch der bisherige Inhaber müssen das Formular unterschreiben. Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular danach per Post oder Fax (+49 180 32792359*) zu. Anschließend können Sie eine Portierung der Rufnummern zu easybell beauftragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter portierung.easybell.de. Beachten Sie, dass wir aus Prozessgründen während der Portierung auch den Namen des bisherigen Inhabers verwenden. Seien Sie also nicht irritiert, falls sie in diesem Zeitraum einmal unter diesem Namen angeschrieben werden.
*) 9 ct/min aus dem Festnetz
maximal 42 ct/min aus den Mobilnetzen
