Der Wechsel von Versatel zu easybell – denkbar einfach!

Sie bestellen dazu einfach eine Anschlussübernahme bei uns, die Ihnen folgende Vorteile bietet:

  • Wir übernehmen die Kündigung bei Versatel und die weitere Kommunikation bezüglich des Anschlusswechsels (auch wenn Sie bereits gekündigt haben).
  • Wir portieren Ihre Rufnummern von Versatel zu uns.
  • Wir gewährleisten Ihnen einen unterbrechungsfreien Übergang.

Ablauf einer Anschlussübernahme von Versatel

  • Zu Beginn des Bestellvorgangs klicken Sie bei der Frage „Haben Sie an der gewünschten Adresse bereits einen Anschluss eines anderen Anbieters?" die Antwort „Ja" an.
  • In einem der nächsten Schritte fragen wir Sie nach Ihrem Altanbieter und den zu portierenden Rufnummern. Bitte wählen Sie Versatel aus dem Menü aus. Sie müssen mindestens eine Rufnummer portieren.
  • Nach der Bestellung werden wir Ihnen ein ausgefülltes Portierungsformular zuschicken, das Sie unterschrieben an uns zurücksenden.
  • Danach wird uns Versatel den nächstmöglichen Kündigungstermin übermitteln. Dieser hängt natürlich von Ihrer restlichen Vertragslaufzeit ab.
  • m Schaltungstag wird Versatel die Versorgung abschalten und wir werden den Anschluss innerhalb weniger Stunden übernehmen. Ein Technikertermin ist in den allermeisten Fällen nicht nötig.

Was Sie beachten sollten

  • Es ist besser, wenn Sie uns die Kündigung bei Versatel überlassen. Bestellen Sie dazu rechtzeitig bei uns und lassen Sie uns das Portierungsformular rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist zukommen. Bitte beachten Sie die üblichen Kündigungsfristen von Versatel. Sollten wir oder Versatel Ihnen bis zum spätestmöglichen Kündigungstermin noch keine Kündigungsbestätigung geschickt haben, empfehlen wir Ihnen, doch noch selber zu kündigen.
  • Sollten Sie bereits selber gekündigt haben, können Sie natürlich trotzdem eine Anschlussübernahme bei uns bestellen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie uns das unterschriebene Portierungsformular mindestens vier Wochen vor der Abschaltung durch Versatel zukommen lassen.
Stand: 10. Oktober 2022