Mit der im Juni 2017  in Kraft getretenen Telekommunikations-Transparenzverordnung sorgt der Gesetzgeber für eine klare und kundenorientierte Form der Tarifbeschreibung. easybell kommt diese Art der Transparenz sehr entgegen. Neben klaren Produktbeschreibungen und übersichtlichen rechtlichen Hinweisen bieten wir bereits seit 2010 unsere Bandbreitengarantie an.

Was sagt die Bandbreite überhaupt aus?

Auf der Suche nach einem DSL-Anbieter ist die Bandbreite ein wichtiger Faktor, der für oder gegen einen Provider entscheiden kann. Sie sagt aus, mit welcher maximal möglichen Geschwindigkeit in Kbit/s oder Mbit/s die Internetverbindung genutzt werden kann. „Die Unterschiede in den Geschwindigkeiten liegen bei DSL in der Regel an der Entfernung des Kunden zur nächsten Vermittlungsstelle, wobei meist schon wenige hundert Meter den Unterschied ausmachen können“, so Steffen Hensche, Marketingleiter bei easybell. Je länger das Kupfer-Telefonkabel von der Vermittlungsstelle zum Kunden ist, umso weniger Bandbreite kommt an. Doch was ist, wenn nach Vertragsabschluss die angepriesene Geschwindigkeit nicht erreicht wird?

So bleibt Gesschwindigkeit kein leeres Versprechen

„Bei der Bandbreitengarantie ermitteln wir die verfügbare Bandbreite an der von Ihnen angegebenen Adresse“, erklärt Herr Hensche. Um zu prüfen, wie viel Geschwindigkeit easybell Ihnen an Ihrer Adresse zur Verfügung stellen kann, tragen Sie einfach die zu prüfende Adresse in unsere Prüfmaske ein. Wenn wir Ihnen dort unsere Anschlusstechnologien zur Verfügung stellen, können Sie mit einem Klick sofort die Garantie kostenlos per Mail anfordern. Dies ist Ihre individuelle Bandbreitengarantie, die Ihnen als verbindliche Aussage dient, auf die Sie sich verlassen können. „Sollten wir diese nach der Schaltung nicht erreichen, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten – natürlich kostenlos“, so Herr Hensche weiter.

Gesetzliche Transparenzaktion

Produktinformationsblätter und Speedcheck-Hinweis

Auch der Gesetzgeber sorgte bereits für einen entscheidenden Vorstoß in Sachen Transparenz. Mit der Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) sind die Anbieter verpflichtet, die Karten bezüglich der angebotenen Bandbreite offen zu legen. „Mit der Transparenzverordnung kann der Verbraucher nun überprüfen, ob er tatsächlich mit der Geschwindigkeit im Internet surfen kann, die ihm der Anbieter versprochenen hat“, wird der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einer Presseerklärung der Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) dazu zitiert.

Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den Verbraucher vor: Anbieter müssen in Zukunft deutlicher ersichtlich über Vertragsmodalitäten informieren. Darin enthalten ist beispielsweise die Pflicht, Produktinformationsblätter gut sichtbar zur Verfügung zu stellen. So können sich (potentielle) Kunden vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren. Damit ist es Ihnen beispielsweise möglich, eindeutig zu erkennen, ob ein Anbieter Ihnen echte Flatrates anbietet oder ob er ab einem bestimmten Datenvolumen die Geschwindigkeit drosselt. easybell bietet seit jeher ausschließlich echte Daten-Flatrates an. „Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in der Presseerklärung der BNetzA.

Außerdem müssen Anbieter Sie nun auf der Rechnung eindeutig über den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt informieren. Auch diese Sorgen haben Sie bei easybell ohnehin nicht, denn unsere DSL-Verträge sind allesamt monatlich kündbar.

Des Weiteren ist der Anbieter verpflichtet, auf die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur verweisen. So können Kunden selbst überprüfen, ob die aktuelle Geschwindigkeit auch wirklich mit dem Bandbreitenversprechen des jeweiligen Anbieters übereinstimmt. „Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen“, heißt es in der Presseerklärung weiter.

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur erfüllen wir selbstverständlich sorgfältig: In unseren Produktinformationsblättern nach § 1 der TK-Transparenzverordnung können Sie sich seit Juni 2017 zusätzlich über Ihren gewünschten Tarif und dessen Aufbau informieren. In unserem Kundenportal gibt es für unsere Kunden unter „Hilfe“ > „Speedcheck“ wichtige Hinweise zur Geschwindigkeitsmessungen sowie den Link zur Breitbandmessung der BNetzA.

Quellen und weiterführende Links

(Stand 12.09.2019)

Stand: 08. November 2023