In Fällen telefonischer Belästigung stellen Sie bitte Strafanzeige bei der Polizei. Die Strafermittlungbehörden übernehmen alles Weitere, d.h. Einholen eines richterlichen Beschlusses, Anfrage beim Teilnehmernetzanbieter etc. Auf diesem Wege lässt sich der Anrufer identifizieren, selbst wenn dieser die Rufnummer unterdrückt hat.

Sie können verhindern, dass Anrufer, die Sie belästigen, zu Ihnen durchgestellt werden. Bitte loggen Sie sich dazu in das Kundenportal ein. Unter Telefonfunktionen/Sperrliste können Sie definieren, welcher Anrufer gesperrt werden soll. Ist die Rufnummer unterdrückt, so tragen Sie bitte „anonymous“ in das Feld „Rufnummer“ ein. Die Sperre gilt dann für alle Anrufer, die mit Rufnummernunterdrückung bei Ihnen anrufen.