Die Internetrechnung? Zahlt die Firma!
Internet für das Homeoffice als Corporate Benefit. Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Mitarbeitende.
★★★★★ 4,98/5 Sterne bei Trustami
Mit Home Office Connect genießen Sie schnelles und zuverlässiges Internet für produktives Arbeiten im Homeoffice. Überzeugen sie Ihren Arbeitgeber von
den Vorteilen!
Einzigartiger Corporate Benefit
Bei Home Office Connect übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Internet der Mitarbeitenden und stellt die Anschlüsse als steuerlich absetzbare Arbeitsmittel zur Verfügung.
Mitarbeitende wie Unternehmen profitieren von einfacher Verwaltung, hohen Bandbreiten und optionalen statischen IP Adressen. Easybell kümmert sich um die Abwicklung und bietet schnelle Entstörung sowie ausgezeichneten Support.
Bringen Sie Home Office Connect in Ihr Unternehmen!
Laden Sie unser Info-PDF herunter und senden Sie es an Ihre HR-Abteilung oder Ihren Vorgesetzten. Alternativ können Sie auch direkt eine vorformulierte E-Mail an etwaige Interessenten verschicken.
Sie haben bereits einen Bestell-Link erhalten? So gehen Sie vor:
1. Verfügbarkeit prüfen
Folgen Sie dem Bestell-Link und prüfen Sie die Verfügbarkeit an Ihrer Anschluss-Adresse.
2. Bestellung
Bestellen Sie den Anschluss. Die Rechnung erhält das Unternehmen, das den Link zur Verfügung gestellt hat.
3. Freischaltung
Lassen Sie den Anschluss von Ihrem Arbeitgeber freischalten. Ihr Anschluss wird geschaltet!
Zur AnleitungSie haben Fragen oder brauchen eine Beratung? Wir helfen gerne!
Geschäftskundenhotline
+49 30 – 80 95 2015
Geschäftszeiten
Mo. – Fr. 8 – 20 Uhr
Sa 9– 18 Uhr
Schreiben Sie uns
sales@easybell.de
Oder buchen Sie ein Beratungsgespräch
Termin buchen
Nicht während der Buchung des Home Office Connect Anschlusses. Sie haben aber die Möglichkeit, später einen Telefon-Anschluss als Privatkunde hinzuzubuchen.
Der Arbeitgeber kann nur notwendige Vertragsdaten wie Name, Schaltadresse und Mobilfunknummer einsehen. Nutzungsabhängige Daten sind nicht sichtbar.
Die private Nutzung des Anschlusses kann in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Steuerrechtliche Details sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
Der Anschluss kann in einen regulären Vertrag überführt werden, bei dem der/die ehemalige Mitarbeitende der Vertragsinhaber wird.
Ja, die Anschlüsse gelten nach EStG §3 Abs. 45 als Arbeitsmittel und können steuerlich abgesetzt werden.
Nein, Home Office Connect gilt nach EStG §3 Abs. 45 als Arbeitsmittel und nicht als geldwerter Vorteil für Arbeitnehmende. Die Kosten werden ausschließlich vom Arbeitgeber übernommen.