In Fällen telefonischer Belästigung stellen Sie bitte Strafanzeige bei der Polizei. Die Strafermittlungbehörden übernehmen alles Weitere, d.h. Einholen eines richterlichen Beschlusses, Anfrage beim Teilnehmernetzanbieter etc. Auf diesem Wege lässt sich der Anrufer identifizieren, selbst wenn dieser die Rufnummer unterdrückt hat.

Sie können verhindern, dass Anrufer, die Sie belästigen, zu Ihnen durchgestellt werden. Bitte loggen Sie sich dazu in my.easybell ein. In den Telefoneinstellungen können Sie die gewünschte Verbindung auswählen und in der Verbindungskonfiguration mit der Funktionen „Sperrliste‟ definieren, welche Anrufe gesperrt werden soll. Ist die Rufnummer unterdrückt, so tragen Sie bitte „anonymous“ in das Feld „Rufnummer“ ein. Die Sperre gilt dann für alle Anrufe, die mit Rufnummernunterdrückung bei Ihnen anrufen.

Weitere Informationen zur Einrichtung finden Sie in unserem Artikel „Welche Möglichkeiten bietet die Sperrliste‟.