Zunächst sollten Sie überlegen, ob Sie vielleicht eine andere Person vertreten kann (z.B. ein Freund, ein Familienmitglied oder auch Ihr Nachbar).

Sollten Sie niemanden finden, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig! Die geltenden Fristen unterscheiden sich dabei zwischen Neuanschlüssen und der Übernahme von bestehenden Anschlüssen.

  • Bei einem Neuanschluss: Spätestens 5 Werktage (Mo–Fr) vor dem Technikertermin.
  • Bei Anschlussübernahme: Spätestens 7 Werktage (Mo–Fr) vor dem Technikertermin.

Weitere Informationen dazu und wie Sie einen Wunschtermin übermitteln können, finden Sie in unserem Artikel „Kann ich den Technikertermin verschieben?“.