Hier finden Sie die häufigsten Begründungen für abgelehnte Rufnummernmitnahmen und wir geben Tipps, was Sie tun können, damit ihre Portierung im nächsten Anlauf erfolgreich verläuft.

„Anschlussinhaber falsch“

Die angegebenen Daten zum Anschlussinhaber weichen von den Daten beim bisherigen Anbieter ab. Bei Geschäftskundenanschlüssen mit einem Firmennamen können Abkürzungen bereits zur Ablehnung führen.

Bei langen Firmennamen über 60 Zeichen Länge, muss dieser in zwei Felder eingetragen werden und die Trennung an der richtigen Stelle, wie von ihrem bisherigen Anbieter verlangt, erfolgen.

Was können Sie tun?

Überprüfen Sie die Anschlussinhaberdaten auf dem Portierungsformular. Erfragen Sie die genauen Daten bei Ihrem bisherigen Anbieter. Beachten Sie, dass der Anschlussinhaber vom Rechnungsempfänger abweichen kann.

„Rufnummer nicht geschaltet“

Die Rufnummer / der Rufnummernblock wurde nicht korrekt angegeben oder kann aufgrund einer zu weit in der Vergangenheit erfolgten Abschaltung nicht mehr portiert werden.

Was können Sie tun?

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben auf Zahlendreher. Bei einem Rufnummernblock kann die Abfragestelle fehlen und / oder möglicherweise sind Durchwahlen falsch.

„Kunde nicht identifizierbar“

Der bisherige Anbieter konnte mit den Angaben keinen eindeutigen Vertrag identifizieren. Dies hat meist mehrere Gründe, wie beispielsweise:

  • Rufnummer falsch angegeben (Zahlendreher)
  • Anschlussinhaber stimmt nicht
  • Anbieter falsch (bspw. „Vodafone GmbH“ statt „Vodafone Deutschland GmbH“)

Was können Sie tun?

Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben im Portierungsformular. Schauen Sie auch noch einmal genau in Ihre Unterlagen und gleichen Sie die Informationen am besten mit Ihrem bisherigen Anbieter ab.

„Bitte eine VA-KUE-MRN anfragen“

Ihr bisheriger Anbieter kann einer Portierung der Rufnummern nur zustimmen, wenn der zugehörige Anschluss gekündigt wird.

Was können Sie tun?

Starten Sie bitte über das Kundenportal einen neunen Portierungsauftrag und wählen Sie „bitte den Anschluss kündigen“.

Wenn der Anschluss beim bisherigen Anbieter bestehen bleiben soll, muss ggf. ein Rufnummerntausch beauftragt werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Ihren alten Anbieter und klären Sie die Bedingungen, die für eine reine Rufnummernmitnahme ohne Kündigung notwendig sind.
 

„Bitte eine VA-RRNP anfragen“

Ihr bisheriger Anbieter kann die Portierung nur mit einer reinen / nachträglichen Portierung bestätigen.

Was können Sie tun?

Starten Sie bitte über das Kundenportal einen neuen Portierungsvorgang und wählen Sie als Auftragsart "Der Anschluss wurde bereits gekündigt".

Sollte es sich um eine Anschlussübernahme (Internetanschluss mit Rufnummern) handeln, antworten Sie uns bitte kurz auf die Ablehnung. Wir koordinieren dann einen Neuanschluss und die nachträgliche Rufnummernmitnahme mit Ihnen.

„Frist unterschritten“

Die angegebene Rufnummer ist länger als drei Monate nicht mehr aktiv oder der Auftrag wurde zu kurzfristig gestellt, weil beispielsweise eine Vertragskündigung in Kürze erfolgt.

Was können Sie tun?

Sollten Sie uns mit der Portierung inklusive Anschlusskündigung beauftragt haben, so beauftragen Sie bitte einen Werktag nach der Abschaltung eine nachträgliche Rufnummernmitnahme.

„Bitte bei einem anderen Anbieter anfragen“

Der Auftrag muss an ein anderes Unternehmen adressiert werden.

Was können Sie tun?

Bitte antworten Sie kurz auf die E-Mail zur Portierungsablehnung und nennen uns den Anbieter, von dem Sie die Rechnung zum Anschluss erhalten.

„Es ist bereits eine Vorabstimmung erfolgt“

Bei Ihrem bisherigen Anbieter besteht bereits ein Auftrag. Ein Neustart kann nach Erledigung des Auftrags ausgeführt werden.

Was können Sie tun?

Sollten Sie Korrekturen des Auftrages wünschen, wie beispielsweise die Ergänzung einer weiteren Rufnummer, teilen Sie uns dies bitte möglichst bald mit. Wir werden diese dann an Ihren alten Anbieter weiterleiten.